Leitfaden für den Fahrdienst

1. Vorwort

Die Mitglieder des Vereins Klein Schneen Mobil e.V. stellen einen freiwilligen Fahrdienst, um die Mobilität im Dorf für alle zu verbessern. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Arztfahrten oder Besuchsfahrten, sowie Bring- und Holdienste (zum Beispiel zum Bahnhof).

Die Mitglieder bieten den Fahrdienst freiwillig an, kein Mitglied ist dazu verpflichtet.

So soll der Fahrdienst immer verstanden werden, sowohl von den Anbietern, aber auch von den Nutzern.

Wir sind darum bemüht, dass so viele Mitglieder wie möglich einen Fahrdienst anbieten, um so möglichst an drei oder mehr Tagen in der Woche einen Fahrdienst anbieten zu können.

Mit diesem Leitfaden gibt der Vorstand ein paar Regeln für die ordnungsgemäße Benutzung. Er ist als Ergänzung zur Nutzungsordnung zu sehen.

2. Teilnehmer

Anbieter und Nutzer sind ordentliche Mitglieder des Vereins. Nichtmitglieder dürfen durch den Fahrdienst nicht befördert werden. Ausnahme: der Nutzer möchte noch jemanden mitnehmen.

Einen Fahrdienst darf nur leisten, wer vorher eine Einweisung in das Fahrzeug erhalten hat.

3. Was kann der Nutzer erwarten?

Der Fahrdienst befördert den Nutzer von einem Ort zum anderen, so wie es vereinbart ist. Bei einer Verspätung telefonieren Anbieter und Nutzer zusammen. Dafür gibt es das Fahrdiensthandy. Dieses hat der Fahrdienst des Tages bei sich.

Fahrer sind hilfsbedürftigen oder älteren Personen nach eigenen Möglichkeiten behilflich.

Der Fahrdienst übernimmt auch Kurierdienste (z.B. Medikamentenabholung) und Hol- und Bringdienste(Kinder haben den Bus verpasst, Fahrten zum Bahnhof).

Der Fahrdienst hat eine Kernzeit wochentags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Fahrten über diese Zeit hinaus sind vorher abzusprechen.

Bestimmte Fahrtrouten können mit dem Fahrdienst abgesprochen werden, zum Beispiel das Vermeiden von Autobahnfahrten. Ist nichts Besonderes abgesprochen, obliegt die Wahl der Fahrtroute dem Fahrdienst.

Der Nutzer hat das Recht, während der gebuchten Zeit über das Fahrzeug und den Fahrer zu verfügen. Es besteht aber kein Anspruch darauf, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu sein. BeiFahrten über das Gemeindegebiet hinaus müssen Verzögerungen durch Verkehrshindernisse in Kauf genommen werden.

4. Was kann der Anbieter erwarten?

Der Anbieter ist berechtigt, Fahraufträge abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei stark angetrunkenen Nutzern, zu befürchtende Verschmutzung durch Tiere, Fahrten außerhalb der Kernzeiten, kurzfristige Anfragen, ungebührlichem Verhalten.

Der Fahrdienst kann den Wagen auch zu eigenen Zwecken nutzen. Es ist sinnvoll und ökonomisch, dass der Fahrdienst bei kurzen Wartezeiten eigene Besorgungen erledigt oder dieses auf der Rückfahrt zur Garage durchführt. Diese eigenen Nutzungen sind mit dem Buchenden abzusprechen und dürfen nicht zu seinen Lasten gehen. Über die Aufteilung der Nutzungskosten verständigen sich Anbieter und Nutzer.

Der Fahrdienst ist aufgefordert, bei Wartezeiten oder Leerfahrten, eine Fahrzeugpflege durchzuführen, wenn dies notwendig erscheint. Der Wagen kann ausgesaugt oder durch eine Waschstraße gefahren werden. Die Aufwendungen hierfür werden vom Geschäftsführer nach Vorlage der Quittungen erstattet, Nutzungsgebühren fallen für diese Zeit nicht an. Die Fahrzeugwäsche ist auch im Fahrtenbuch zu vermerken. Die Antenne ist vor Einfahrt in eine Waschstraße abzuschrauben!

5. Vor der Fahrt

Vor jeder Fahrt muss sich der Fahrer von dem betriebsfähigen und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs überzeugen.

Es wird auf die besondere Sorgfaltspflicht und eine dem Umstand angemessene Fahrweise hingewiesen. Wir wollen keine Rennen gewinnen und sind keine Verkehrsrüpel.

Bitte die Anschnallpflicht beachten. Für Kinder unter 12 Jahren, bzw. bei einer Körpergröße unter 1,50 Metern ist zwingend ein Kindersitz vorgeschrieben. Diese sind in der Garage vorhanden, sofern die Nutzer keine eigenen Sitze haben.

Das Auto muss ordentlich und sicher abgestellt werden. Der Schalthebel muss auf „P“ gestellt und die Handbremse angezogen werden. Nicht vergessen auch Türen und Fenster zu schließen.

Der Nutzer muss bei der Buchung des Fahrzeugs angeben, ob er den Fahrdienst in Anspruch nehmen möchte. Ob für den fraglichen Tag ein Fahrdienst zur Verfügung steht, ist im Buchungskalender vermerkt oder kann telefonisch über das Telefon des Fahrdienstes erfragt werden.

6. Verhalten bei Unfällen

  • Warnwesten sind in den Ablagefächern der Türen vorhanden
  • Fahrzeug absichern, Warndreieck und Verbandskasten befinden sich im Kofferraum
  • Polizei immer verständigen und den Unfall aufnehmen lassen >>> Hinweis auf Vereinsfahrzeug
  • Um den Fahrdienstnutzer kümmern
  • Vorstand so schnell es geht informieren
  • Versicherung informieren- Hilfeleistung ist Pflicht, soweit es möglich ist.

7. Nach der Fahrt

Das Fahrtenbuch ist zu führen, es ist auch der Name des Nutzers einzutragen. Diese Angaben sind wichtig, falls es bei der Abrechnung der Nutzung zu Unstimmigkeiten kommt.

8. Nutzungstarif und Zahlungsfristen

Der Fahrdienst wird ehrenamtlich geleistet und kostet nichts extra. Abgerechnet werden lediglich die üblichen Nutzungsgebühren.

gez. Der Vorstand, September 2019