Nutzungsordnung

1. Vorwort

Diese Nutzungsordnung betrifft ausschließlich das Carsharing-Angebot von Klein Schneen Mobil e.V. Alle anderen Angebote des Vereins (Mitfahrdaumen,…) stehen allen Personen, auch Nichtmitgliedern zur Verfügung.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form oder eine neutrale Form verwendet.

2. Teilnehmer

Die Teilnehmer am Carsharing sind ausschließlich die Mitglieder des Vereins Klein Schneen Mobil e.V.

Diese können selbst fahren, sofern sie die Nutzungsvoraussetzungen für Fahrer erfüllen, oder den freiwilligen Fahrdienst in Anspruch nehmen.

In medizinischen Notfällen (akute Erkrankung des Fahrers) dürfen auch Nichtmitglieder das Fahrzeug bewegen. Dies gilt nur, soweit Fahrten notwendig sind, um das Mitglied medizinisch zu versorgen und das Fahrzeug zur Garage zurückzufahren. Der Vorstand ist von dieser Fremdnutzung umgehend zu informieren.

3. Nutzungsvoraussetzungen für Selbstfahrer

  • Mitgliedschaft im Verein Klein Schneen Mobil e.V., auch über Gemeinschaftsmitgliedschaft
  • der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug
  • ordnungsgemäße Bezahlung der Mitgliedsbeiträge
  • Anerkennung der Nutzungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung
  • Reservierung des Fahrzeugs für den Nutzungszeitraum

4. Nutzungsvoraussetzungen für den freiwilligen Fahrdienst

  • Mitgliedschaft im Verein Klein Schneen Mobil e.V., auch über Gemeinschaftsmitgliedschaft
  • ordnungsgemäße Bezahlung der Mitgliedsbeiträge- Anerkennung der Nutzungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung
  • Anmeldung beim Fahrdienst

5. Nutzungsbedingungen

Die Buchung des Fahrzeugs erfolgt über das Buchungsprogramm. Die Buchung beträgt immer ein ganzzahliges Vielfaches von 30 Minuten.

Mit der Buchung erwirbt das Mitglied das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit und verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungstarife.

Wer ein Fahrzeug nutzt ohne es für diese Zeit reserviert zu haben (z.B. Überziehung von mehr als 15 Minuten, Nutzung von mehr als 15 Minuten vor Buchungsbeginn, fahren mit einem anderen als dem gebuchten Fahrzeug, fahren ganz ohne Buchung) trägt alle eventuell einem anderen Nutzer, der das Fahrzeug für diesen Zeitraum gebucht hatte, für den Nutzungsausfall entstehenden Kosten. Diese sind möglichst gering zu halten. Die längere Nutzungszeit ist nachzubuchen. Zusätzlich wird eine Gebühr gemäß Preistafel für den Verein erhoben.

Eine verspätete Rückgabe durch ‚höhere Gewalt‘, wie Stau, Unfall,… wird vom Verein als pünktliche Rückgabe gewertet. Nachfolgende Nutzer können hier keine Ansprüche geltend machen.

Nach jeder Fahrt sind der End-Kilometerstand und die Nutzung in das im Fahrzeug liegende Fahrtenbuch einzutragen. Festgestellte neue Schäden, Beanstandungen oder besondere Vorkommnisse sind ebenfalls zu notieren und an den Vorstand zu melden.

Wer durch unsachgemäßes (z.B. nicht ausgeschaltetes Licht oder nicht angeschlossenes Ladekabel) oder regelwidriges Verhalten einen Serviceeinsatz verursacht, trägt die anfallenden Kosten gemäß Preistafel.

6. Nutzungstarif und Zahlungsfristen

Der Preis für die Nutzung ist ein reiner Zeittarif. Zusätzliche Kosten je Kilometer fallen nicht an.

Gebuchte Zeiten können kostenfrei storniert werden, wenn die Stornierung nicht später als 12 Stunden vor der gebuchten Zeit erfolgt. Anderenfalls sind die Zeiten zu bezahlen, es sei denn, sie werden von einem anderen Nutzer wieder belegt.

Alle Entgelte sind in der Preistafel aufgelistet. Die Preistafel ist Bestandteil dieser Nutzungsordnung.

Die Mitgliedsgebühren werden quartalsweise jeweils zur Quartalsmitte abgebucht, die Nutzungsgebühren werden monatlich nachträglich abgebucht. Jeder Nutzer erhält hierüber eine Abrechnung, sofern Nutzungsgebühren angefallen sind. Erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt kein Widerspruch, so gilt diese als anerkannt.

Bei Lastschriftrückgaben wird das Mitglied informiert und um Aufklärung, sowie Überweisung des offenen Betrages zzgl. Bankgebühren gebeten. Nach 14 Tagen ergeht eine Zahlungserinnerung.

Erfolgt binnen 14 Tagen keine Reaktion, wird eine Mahnung mit Mahngebühr und Zahlungsfrist von 14 Tagen per Post verschickt. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Frist wiederum keine Reaktion, wird per Einschreiben eine zweite Mahnung mit weiteren Mahngebühren und einer letzten Zahlungsfrist von 14 Tagen verschickt, verbunden mit der Androhung eines Verbotes der Nutzung der Fahrzeuge von Klein Schneen Mobil e.V..

Nach Ablauf der letzten Frist wird dem Teilnehmer bis zum Eingang aller offenen Forderungen die Nutzung aller Vereinsangebote untersagt. Gegebenenfalls wird ein Mahnverfahren eingeleitet und der erweiterte Vorstand beschließt über einen vorläufigen Ausschluss aus dem Verein.

7. Fahrten für Vereine

Führt ein Mitglied von Klein Schneen Mobil e.V. eine Fahrt für einen anderen Klein Schneener Verein durch, z.B. Fahrt zu einem Wettkampf, und wird dieses durch den Vorstand des anderen Klein SchneenerVereins schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigt, so werden für die Fahrt keine Nutzungskosten berechnet. Die Bestätigung ist dem Geschäftsführer zeitnah zuzuleiten.

Auch für Vereinsfahrten ist das Fahrzeug über das Buchungsprogramm zu reservieren.

8. Schäden und Strafen

Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle dem Verein Klein Schneen Mobil e.V. und den übrigen Nutzern entstehenden Aufwendungen und Kosten, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die übrigen Nutzer verpflichten sich, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.

Bei einem verschuldeten Schaden, der von der Versicherung übernommen wird, beträgt die Selbstbeteiligung gegenüber dem Verein Klein Schneen Mobil e.V. € 500,00.

Schäden während der Nutzungszeit, deren Verursacher nicht ermittelt oder herangezogen werden kann (z.B. Delle auf einem Parkplatz), gehen zu Lasten des jeweiligen Nutzers, unabhängig davon ob ein eigenes Verschulden vorliegt.

Strafen und Schäden, die keinem Nutzer zuzuordnen sind, werden vom Verein Klein Schneen Mobil e.V. getragen.

Vor Fahrtantritt ist das Fahrzeug auf neue Schäden zu überprüfen. Festgestellte neue Schäden oder während der Nutzung entstandene Schäden sind zeitnah telefonisch oder per Mail an den Vorstand zu melden und im Bordbuch zu notieren.

Die weitere Behandlung aller Schäden obliegt dem Vorstand oder einem jeweils beauftragten Schadensmanager. Das ist insbesondere die Feststellung des Verursachers, die Beseitigung des Schadens und die finanzielle Zuordnung. Bei geringfügigen Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, legt der Vorstand gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung fest, die an den Verein zu zahlen ist. Hiermit werden im Wesentlichen Folgekosten bei Leasingrückgabe ausgeglichen.

Fällt ein Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder ähnliches aus, muss derjenige, der den Schaden zuerst feststellt, unverzüglich den Vorstand informieren. Dieser informiert die nachfolgenden Nutzer.

9. Haftungsausschluss

Die Fahrzeuge werden vom Verein Klein Schneen Mobil e.V. regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit überprüft. Außerdem werden im Winter Winterreifen montiert, sofern nicht Ganzjahresreifen montiert sind. Jeder Nutzer hat sich jedoch selbst vor Fahrtantritt von der Sicherheit und der Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs zu überzeugen. Gleiches gilt auch bei der Nutzung von Kindersitzen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verankerung.

Gibt der Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtbeginn oder während der Nutzung Anlass zum Zweifel an der Fahrtauglichkeit, so ist der Vorstand unverzüglich darüber zu informieren. Dieser entscheidet darüber, ob und wie das Fahrzeug weiter benutzt werden darf.

Der Verein haftet, abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht dafür, dass ein gebuchtes Fahrzeug zu Nutzung bereitsteht oder einsatzbereit ist und dass die bereitgestellten Fahrzeuge sicher und fahrtauglich sind.

Personen, die im Auftrag des Vereins Tätigkeiten übernehmen, z.B. Wartung, Reinigung,… können nicht belangt werden, es sei denn, sie handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

10. Fahrzeugzugang

Jedes aktive Mitglied erhält einen eigenen Zugang zum elektronischen Buchungsportal.

Jedes aktive Mitglied erhält einen Zugangscode für einen Schlüsseltresor, in dem sich Fahrzeug- und Garagenschlüssel befinden. Der Zugangscode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Teilnehmer und fahrberechtigten Nutzer verpflichten sich- den Code vor einer missbräuchlichen Verwendung zu schützen und nicht in die Hände Unbefugter gelangen zu lassen- den Code nicht durch Aufschrift oder Anhänger für Dritte als zum Verein Klein Schneen Mobil e.V. zugehörig zu kennzeichnen- umgehend Meldung an den Vorstand zu erstatten, wenn der Code verloren geht oder gestohlen wurde.

Schäden, die dem Verein aus einer Zuwiderhandlung entstehen, sind in voller Höhe vom betreffenden Teilnehmer zu tragen.

Das Fahrzeug hat seinen festen Standort in einer Garage auf dem Hof Möhlmann in Klein Schneen. Dort wird das Fahrzeug übernommen und auch wieder dort abgestellt. Nach jeder Nutzung ist das Fahrzeug an die Ladestation anzuschließen und der Ladevorgang einzuleiten.

Im Fahrzeug befindet sich eine Liste mit wichtigen Telefonnummern (Vorstand, Fahrdienst), eine Kopie des Fahrzeugscheins, ein Fahrtenbuch, sowie Verhaltensregeln bei Unfällen. Da es sich um ein Vereinsfahrzeug handelt, ist bei einem Unfall immer die Polizei hinzuzuziehen.

11. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung wird mit dem Beitritt zum Verein anerkannt. Die Mitglieder des Vereins Klein Schneen Mobil e.V. sind damit einverstanden, dass der Verein Personen- und Nutzungsdaten erhebt, diese vereinsintern gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit es den Geschäftsablauf und die Organisation des Vereins betrifft. Über die Erfüllung des Vereinszwecks gemäß Satzung hinaus werden keine weiteren Daten gespeichert oder verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte herausgegeben.

Die Führerscheine werden zur Überprüfung einer gültigen Fahrerlaubnis nach § 21 StVG abgelichtet und gespeichert.

Dieses Einverständnis zum Speichern und Verarbeiten von Daten ist freiwillig und kann gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen werden, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen (Aufbewahrungsfristen) diesem entgegen stehen.

12. Sonstige Regelungen

Alle fahrberechtigten Nutzer legen dem Verein Klein Schneen Mobil e.V. ihren deutschen Führerschein vor. Die Benutzung der Fahrzeuge von Klein Schneen Mobil e.V. unter Vorlage eines anderweitigen Führerscheins ist nicht möglich.

Die Teilnehmer verpflichten sich, dem Verein mitzuteilen, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 

Das Fahrzeug ist sauber zu halten. Bei starker Verschmutzung z.B. durch Transporte oder Fahren auf unbefestigten Straßen, ist der Innenraum zu reinigen und das Fahrzeug ggf. auch außen zu säubern. Haustiere sind – je nach Größe – in Boxen im Fuß- oder Laderaum zu platzieren und entsprechend zu sichern. Verunreinigungen durch Tierhaare insbesondere auf den Sitzen sind gründlich zu entfernen. Die regelmäßige Grundreinigung des Fahrzeugs übernehmen Mitglieder des Vereins im Wechsel.

Wird ein Fahrzeug bereits mit groben Verunreinigungen übernommen, ist dies dem Vorstand zu melden.

Die fahrberechtigten Nutzer verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen Fahrweise.

In den Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

Mit der Ausleihung eines Fahrzeugs erkennt der Nutzer die Nutzungsordnung in der jeweiligen Fassung an. Dieses wird durch Unterschrift bei der Einweisung in das Fahrzeug bestätigt und in der Mitgliedsakte hinterlegt. Das Mitglied erhält eine Kopie der Nutzungsordnung ausgehändigt.

Die Nutzungsordnung wird in ihrer aktuellen Fassung in der Garage neben dem Fahrzeug ausgehängt.